Allgemeine Geschäftsbedingungen der UABG Gesellschaft für Umweltanalytik, Boden- und Gewässerschutz mbH (im Folgenden UABG)
a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der UABG und ihren sämtlichen Geschäftspartnern sowohl auf der Besteller- als auch auf der Liefererseite (im Folgenden Vertragspartner genannt).
b) Diese AGB sind für die Vertragsbeziehungen allein maßgebend, es sei denn, dass Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für UABG nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende Bedingungen der Vertragspartner werden von UABG nicht anerkannt, auch wenn UABG Aufträge ausführt, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
c) Sind die vorstehenden AGB dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung mit der UABG kannte oder kennen musste. Weiterhin liegen die AGB in den Geschäftsräumen der UABG aus, und sind im Internet unter www.uabg.de im Menüpunkt "AGB" einsehbar und auszudrucken.
d) UABG ist berechtigt, den Inhalt eines Vertrages mit Zustimmung des Vertragspartners zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von UABG für den Vertragspartner zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
e) UABG kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für diesen Fall das Recht der fristlosen Kündigung zu.
a) Angebote der UABG sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
b) Verträge kommen mit schriftlicher Bestätigung oder durch Ausführung oder Lieferung oder Rechnungsstellung durch UABG zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Änderungen am Vertrag, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch UABG, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Zur Wahrung der Schriftform reicht Textform aus (E-Mail, Fax u.a.). Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.
c) Sofern UABG ein individuelles Angebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Vertragspartners. Der Vertragspartner trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Vertragspartner verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich abzugeben. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens UABG wirksam.
d) Soweit der Vertragspartner den Vertrag mit UABG im Rahmen seines Handelsgewerbes als Kaufmann geschlossen hat, gilt darüber hinaus noch das Folgende: Bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen dient das Bestellformular und/oder die Auftragsbestätigung dem Zweck, den Inhalt der Verhandlungen für die Vertragparteien verbindlich festzulegen. Das Vertragsverhältnis kommt daher bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen mit dem Inhalt der Bestellung und/oder der Auftragsbestätigung zustande, soweit der Vertragspartner der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.
e) Soweit UABG Waren Dritter vertreibt, gelten bezüglich der Voraussetzungen und der Leistung der gelieferten Produkte die Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller. UABG übernimmt keine Garantie für die Funktions- bzw. Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck.
f) Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen der von UABG zu liefernden Ware sind insoweit vorbehalten, als sie dem Vertragspartner nach billigem Ermessen zuzumuten sind. Ist dem Vertragspartner die Abnahme der technisch verbesserten Ware aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht zuzumuten, kann er unter Ausschluss weiterer Rechte vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden.
g) An Kostenvoranschlägen, Schaubildern, Zeichnungen, technischen Darstellungen und Erläuterungen behält sich UABG alle Rechte vor. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der UABG weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
h) Der Vertragspartner ist im Rahmen der Vertragsanbahnung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Vertragspartners ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Änderung unverzüglich der UABG mitzuteilen. Unterlässt er diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, behält sich UABG den Rücktritt oder Schadensersatz vor. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
a) Preisvereinbarungen mit Nichtkaufleuten verstehen sich mit, Preisvereinbarungen mit Kaufleuten ohne Umsatzsteuer. Alle Preise gelten ab Lager ohne Verpackung, Transport und Versicherung. Versand, Versandverpackung und Versicherungen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sofern dieser keine besondere Bestimmung getroffen hat, bestimmt UABG Versandart und Versicherungsumfang nach billigem Ermessen. Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern und Abgaben werden in zum Zeitpunkt der Lieferung geltender gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet.
b) Preise sind grundsätzlich auch ohne besonderen Zusatz solche in EUR. Im Auslandsverkehr ist diejenige Währung zugrundegelegt, die Gegenstand der Vertragsverhandlungen war.
a) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, wenn nicht im Einzelfall eine längere Frist schriftlich vereinbart wird. Bei Verzug ist UABG berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu erheben, sofern nicht im Einzelfall UABG einen wesentlich höheren oder der Vertragspartner einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Die Zinsen sind sofort fällig. Verzug tritt mit Mahnung, spätestens jedoch am 30. Tag nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.
b) UABG nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem UABG über den Gegenwert verfügen kann.
c) Alle bei UABG eingehenden Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet, wenn die Leistung zur Tilgung der Schuld nicht ausreicht. Eine andere Tilgung kann einseitig nicht bestimmt werden.
d) Der Vertragspartner kann gegenüber UABG nur mit Forderungen aufrechnen, die von UABG anerkannt und durch eine Gutschrift bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner außer in Fällen grober Vertragsverletzung nur aufgrund von Ansprüchen geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren und von UABG anerkannt und schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Soweit der Vertragspartner den Vertrag als Unternehmer geschlossen hat, kann er Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
a) Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Geschäftsräume von UABG verlassen hat.
b) Lieferfristen sind unverbindlich und begründen keinerlei Rechte des Vertragspartners, sofern sie nicht von UABG ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet bzw. bestätigt werden. Werden unverbindliche Lieferfristen überschritten oder teilt UABG mit, dass diese nicht eingehalten werden können, kann der Vertragspartner verlangen, dass ihm nunmehr eine verbindliche Lieferfrist genannt wird.
c) UABG setzt alles daran, verbindliche Termine einzuhalten. Verzögert sich die Leistung dennoch aus Gründen, die UABG nicht zu vertreten hat, kann der Vertragspartner hieraus für sechs Wochen nach Ablauf der Lieferfrist keinerlei Rechte herleiten. Wird die Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten, kann der Vertragspartner nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens weiteren vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
d) Unabhängig vom Erfüllungsort gelten für die Lieferungen von UABG stets die gesetzlichen Regeln über den Versendungskauf. Die Gefahr trägt der Vertragspartner ab Übergabe an eine geeignete Transportperson. Die Vereinbarung frachtfreier Lieferung im Einzelfall ändert hieran nichts.
e) Rücksendungen reisen auf Gefahr des Vertragspartners, es sei denn, er übt ein gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht aus.
a) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von UABG, bis der Vertragspartner sämtliche aus der gesamten Geschäftsverbindung herrührende Ansprüche erfüllt hat, die bis zum Abschluss des Vertrages über die Vorbehaltsware entstanden sind oder danach noch in Bezug auf die Vorbehaltsware entstehen. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so bleiben die gelieferten Waren im Eigentum von UABG, bis der Vertragspartner vollständig bezahlt hat.
b) UABG ist nach vorheriger Anmeldung während der normalen Geschäftszeit ungehindert Zugang zu den Vorbehaltswaren zu gewähren.
c) Die Vorbehaltsware darf im normalen Geschäftsverkehr weitergegeben, jedoch nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Für den Fall der Weitergabe tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine sämtlichen daraus resultierenden Ansprüche bis zur Höhe der gesicherten Ansprüche von UABG sicherheitshalber an UABG ab. UABG nimmt diese Abtretung an.
d) Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf im Einzelfall zur Geltendmachung der abgesicherten Ansprüche ermächtigt. Kommt der Vertragspartner mit der Erfüllung gesicherter Ansprüche von UABG in Verzug, hat er UABG auf erste Anforderung eine vollständige Aufstellung über den Verbleib der Vorbehaltsware und die abgetretenen Ansprüche vorzulegen, alle zur Geltendmachung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und seinem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
e) Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist auf das Eigentum von UABG hinzuweisen. Außerdem ist UABG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Vertragspartners.
f) Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist UABG nach Mahnung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie wie ein Pfand zu verwerten. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch UABG gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
a) Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, gilt hinsichtlich der Sachmangelhaftung die gesetzliche Regelung, mit Ausnahme des Schadensumfangs. Ansonsten gilt dass die UABG für die von ihr gelieferte Ware eine Sachmangelhaftung von 12 Monaten übernimmt.
b) Weist ein von UABG geliefertes Produkt zum Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr Fehler auf, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, wird es nach Wahl des Vertragspartners und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unentgeltlich ganz oder teilweise ausgetauscht oder instand gesetzt, wobei ersetzte Teile in das Eigentum von UABG übergehen.
c) Weitere Ansprüche, insbesondere auch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung oder anderen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit UABG wegen Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften, wegen grober Fahrlässigkeit, wegen Vorsatz oder wenn es sich um einen Personenschaden handelt, haftet.
d) Der Vertragspartner muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf sichtbare Transportschäden untersuchen. Beschädigungen der Verpackung oder der Liefersache oder Verluste sind dem Transporteur anzuzeigen und von ihm bestätigen zu lassen. Zudem ist die Nicht-, Zuspät-, Falsch-, Zuviel-, Zuwenig- und mangelhafte Lieferungen der UABG schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden sind bei Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen müssen Mängel unverzüglich schriftlich der UABG angezeigt werden. Mangelhafte Produkte sind zur Besichtigung und Prüfung durch UABG in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung befinden, zu belassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus.
e) Ebenfalls ausgeschlossen ist jeder Gewährleistungsanspruch, wenn von UABG gelieferte Produkte verändert werden oder deren Originalkennzeichen entfernt wird oder wenn Reparaturen und Servicearbeiten von anderen als vom Hersteller oder UABG benannten Firmen oder Personen durchgeführt werden oder Betriebs- oder Wartungsempfehlungen vom Vertragspartner nicht befolgt werden oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht Originalspezifikationen entsprechen.
f) Im Falle der Nachbesserung werden die entsprechenden Arbeiten von UABG oder einem Beauftragten während der üblichen Arbeitszeit am Geschäftssitz von UABG vorgenommen. Der Vertragspartner ist auf Anforderung von UABG verpflichtet, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Nachbesserung erforderlichen Teile an UABG zu versenden. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner. Die zur Rücksendung bestimmte Ware ist ordnungsgemäß zu verpacken. Transportschäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstanden sind, belasten den Vertragspartner. Als ordnungsgemäße Verpackung gilt nur die Originalverpackung.
g) Bei zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen oder mangelhaften Ersatzlieferungen hat der Vertragspartner das Recht auf Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
h) Die Rechte des Vertragspartners wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kannte.
a) Für Schäden, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen von UABG entstehen, haftet UABG nur, wenn UABG oder seinen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Lasten fallen
b) Die Haftung für leichte und, soweit gesetzlich zulässig, für mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und andere Hilfspersonen.
c) Die Hilfspersonen von UABG beschränken ihre eigene Haftung nach lit a) und b).
d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gemäß lit a) bis c) gilt für den Ersatz von Mangelschäden und von Mangelfolgeschäden gleich aus welcher vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Anspruchsgrundlage, soweit nicht Körper, Leben und Gesundheit des Vertragspartners betroffen worden sind oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) vorliegt.
a) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg.
b) Es gilt ausschließlich deutsches materielles Zivilrecht (Rechtswahl nach Art. 27 EGBGB). Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist abbedungen. An seine Stelle tritt deutsches Recht.
c) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach gesetzlichen Vorschriften.
d) Änderungen und Ergänzungen (Individualabreden) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.